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Montag, 20. August 2012 18:31 | von dapd, dpa

Juristische Niederlage für Armstrong

Ein öffentlicher Doping-Prozess gegen den Rekordgewinner der Tour de France wird immer wahrscheinlicher: Lance Armstrong ist mit seiner Klage gegen die US-amerikanische Anti-Doping-Agentur USADA gescheitert.


Lance Armstrong

Lance Armstrong (Bild: dpa)

Ein Gericht in seiner Heimatstadt Austin erklärte die Ermittlungen der USADA gegen den Texaner, dem jahrelanges Doping und der Handel mit illegalen Substanzen angelastet wird, für rechtens. Richter Sam Sparks erlaubte der USADA damit ein weiteres Vorgehen gegen Armstrong.

Zu oft und zu lang nachgeholfen

Die USADA wirft dem früheren Radsportler vor, Stereoide und Blutdopingmittel genommen zu haben, um von 1999 bis 2005 sieben Mal in Folge die Tour de France zu gewinnen. Setzt die Behörde sich durch, droht dem inzwischen 40-Jährigen, der seine Karriere allerdings mittlerweile beendet hat, eine lebenslange Sperre und die Aberkennung seiner Titel.

Armstrong hat die Einnahme von Dopingmitteln immer wieder bestritten. Er wollte mit der Klage das Dopingverfahren gegen sich stoppen. Er wirft der USADA vor, gar nicht zuständig zu sein und zudem mit dem Verfahren seine verfassungsmäßigen Rechte zu verletzen.

Verhandlung oder Sperre?

Der angeschlagene Champion muss sich nun entscheiden, ob er eine Schiedsgerichts-Verhandlung will oder die lebenslange Sperre der USADA akzeptiert. In dem Fall könnte er offiziell als Doper gebrandmarkt werden.

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